Mit Abschluss des Vertrages tritt automatisch die nachfolgende Erfolgsgarantie in Kraft.

Der Anbieter garantiert dem Lizenznehmer, dass durch die Zusammenarbeit innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums der im Vertrag konkret benannte Mindestumsatz erreicht wird.

Wird dieses Umsatzziel trotz vollständiger und nachweisbarer Erfüllung sämtlicher nachstehend genannter Voraussetzungen nicht erreicht, erstattet der Anbieter dem Lizenznehmer den noch offenen Betrag der vereinbarten Weiterbildungs- bzw. Lizenzgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Die Erfolgsgarantie gilt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen nachweisbaren Arbeitsaufwand von mindestens 10 Stunden pro Woche für den Aufbau, die Optimierung und den Betrieb seines E-Commerce-Geschäfts erbringt, sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Inhalte, Schulungen und Vorgaben vollständig in Anspruch nimmt und alle Anleitungen sowie individuellen Empfehlungen des Anbieters vollständig, fortlaufend, unverändert und rechtmäßig umsetzt.

Weiterhin verpflichtet sich der Lizenznehmer, innerhalb der Vertragslaufzeit mindestens 30 Produkttests nach der vom Anbieter vorgegebenen Vorgehensweise durchzuführen. Ein Produkttest umfasst die vorherige Abstimmung mit dem Anbieter zur Produktauswahl, zur Produktseite, zu Werbevideos und Creatives, zur Kampagnenstruktur sowie ein regelmäßiges, mindestens wöchentliches Reporting der Ergebnisse.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich außerdem, sämtliche während der Vertragslaufzeit gemäß Vertrag zur Verfügung stehenden individuellen 1-zu-1-Beratungscalls vollständig wahrzunehmen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Anbieter auf Anforderung einen vollständigen, wahrheitsgemäßen und nachvollziehbaren schriftlichen Nachweis über die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen sowie über die Höhe des erzielten Umsatzes und Netto-Erlöses zu erbringen. Die Beweislast für die Erfüllung aller Voraussetzungen der Erfolgsgarantie trägt ausschließlich der Lizenznehmer. Kann auch nur eine der genannten Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, entfällt die Erfolgsgarantie ersatzlos.